Viele Autofahrer möchten ihr Fahrzeug schöner machen. Gleichzeitig wollen sie sich aber auch vor Sonne, neugierigen Blicken oder grellem Licht schützen. Deshalb greifen viele zu Tönungsfolien oder Sonnenschutzstreifen. Doch es stellt sich die Frage: Was erlaubt das Gesetz und was nicht? In diesem Beitrag erklären wir es Schritt für Schritt.


Tönungsfolien oder Sonnenschutzstreifen an der Frontscheibe

Ein Sonnenkeil ist ein getönter Streifen am oberen Rand der Frontscheibe. Grundsätzlich ist er erlaubt, jedoch nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Erlaubt ist der Sonnenkeil, wenn

  • er höchstens zehn Zentimeter hoch ist,

  • er das Sonnenlicht mindert,

  • er die Sicht des Fahrers nicht einschränkt.

Verboten ist er, wenn

  • er in das Wischfeld der Scheibenwischer hineinragt,

  • er Spiegelungen oder Blendungen verursacht,

  • er die Sicht auf Ampeln oder Verkehrszeichen verdeckt.

Daher empfiehlt es sich, auf eine Lösung vom Hersteller zurückzugreifen oder die Folie von einem Fachbetrieb anbringen zu lassen. Dadurch vermeiden Sie spätere Probleme.


Tönungsfolien oder Sonnenschutzstreifen an den vorderen Seitenscheiben

Bei den vorderen Seitenscheiben gelten besonders strenge Vorschriften. Der Grund ist einfach: Hier steht die Sicherheit im Mittelpunkt.

Erlaubt sind Tönungen, wenn

  • die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen,

  • eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein E-Prüfzeichen vorliegt.


Nicht erlaubt sind

  • Spiegelfolien,

  • stark verdunkelnde Folien,

  • Folien ohne Prüfzeichen oder Eigenbauten.

Wer diese Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem drohen Punkte in Flensburg, und im schlimmsten Fall darf man nicht weiterfahren.


Tönungsfolien oder Sonnenschutzstreifen an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe

Bei den hinteren Scheiben sind die Regeln deutlich lockerer. Autofahrer können hier sehr kreativ sein.

Erlaubt sind

  • dunkle oder schwarze Folien,

  • Folien mit null Prozent Lichtdurchlässigkeit,

  • Designfolien mit Mustern.

Wichtig ist jedoch, dass das Auto Außenspiegel auf beiden Seiten hat. Fehlen diese, darf die Heckscheibe nicht komplett verdunkelt werden.


Welche Unterlagen sind wichtig?

Wenn Sie Folien anbringen lassen, müssen bestimmte Unterlagen im Auto mitgeführt werden.

Notwendig sind

  • eine ABE oder ein ECE-Zertifikat,

  • ein Nachweis der Montage,

  • unbeschädigte Folien ohne Risse oder Ablösungen.

Dadurch sind Sie sowohl beim TÜV als auch bei Polizeikontrollen auf der sicheren Seite. Fachbetriebe geben Ihnen die passenden Unterlagen in der Regel direkt mit.


Häufige Probleme im Alltag

In der Praxis sehen wir oft, dass Fahrzeuge wegen falscher Tönungen Probleme bekommen. Manchmal fehlt nur ein Zertifikat. Manchmal ist die Folie beschädigt. Und manchmal wurde der Sonnenstreifen zu breit angebracht.

Dadurch fallen Fahrzeuge beim TÜV durch oder werden bei Kontrollen beanstandet. Deshalb ist es besser, sich vorher zu informieren. So sparen Sie am Ende Zeit, Ärger und Kosten.


Unser Rat

Fragen Sie lieber vorher nach, bevor ein Bußgeld droht. Wir beraten Sie ehrlich und zeigen, welche Lösungen legal und sicher sind.

Kontakt:

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1. Sind Sonnenschutzstreifen an der Frontscheibe erlaubt?

Ja, ein sogenannter Sonnenkeil ist grundsätzlich erlaubt, solange er maximal zehn Zentimeter hoch ist, nicht ins Wischfeld ragt und die Sicht nicht beeinträchtigt. Autoglas Bendorf empfiehlt, Sonnenschutzstreifen immer fachgerecht anbringen zu lassen, um Probleme beim TÜV zu vermeiden.



2. Welche Tönungsfolien sind an den vorderen Seitenscheiben zulässig?

Vorne gilt eine strikte Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 %. Folien benötigen außerdem eine ABE oder ein E-Prüfzeichen. Autoglas Bendorf weist regelmäßig darauf hin, dass Spiegelfolien oder stark verdunkelnde Varianten in diesem Bereich nicht erlaubt sind und zu Bußgeldern führen.



3. Darf die Heckscheibe vollständig verdunkelt werden?

Ja, bei hinteren Scheiben sind auch sehr dunkle oder sogar komplett blickdichte Folien erlaubt – solange das Fahrzeug über zwei funktionierende Außenspiegel verfügt. Autoglas Bendorf kontrolliert auf Wunsch vorab, ob Ihre Fahrzeugkonfiguration dafür geeignet ist.



4. Welche Unterlagen müssen bei getönten Scheiben mitgeführt werden?

Wichtig sind die ABE bzw. das ECE-Zertifikat sowie ein Nachweis der sachgemäßen Montage. Autoglas Bendorf gibt Kundinnen und Kunden alle erforderlichen Dokumente direkt mit, damit es bei Kontrollen oder dem TÜV keine Probleme gibt.

 

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